Rechtsanwaltskanzlei
Jan Schulz

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Vollmachten

Allgemeine Vollmacht
Durch einen Klick auf den untenstehenden Link öffnet sich in einem separaten Fenster das Vollmachtsformular.
Bitte lesen Sie sich das Formular sorgfältig durch und unterzeichnen Sie es an der entsprechenden Stelle.
Die "Allgemeine Vollmacht" berechtigt uns - beschränkt auf den konkreten Fall - zur Wahrnehmung Ihrer Interessen in nahezu allen Rechtsgebieten. Das Mandatsverhältnis kommt erst durch schriftliche Bestätigung der Mandatsübernahme durch uns zustande.
Eine spezielle Vollmacht ausschließlich für den strafrechtlichen Bereich finden Sie unter "Strafprozessvollmacht

Strafprozessvollmacht
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Bitte lesen Sie sich das Formular sorgfältig durch und unterzeichnen Sie es dann an den mit "Unterschrift Mandant" gekennzeichneten Stellen.
Die Strafprozessvollmacht ist speziell auf die Erfordernisse der anwaltlichen Vertretung im Rahmen von Ermittlungs- und Strafverfahren zugeschnitten und stattet Ihren Verteidiger mit allen erforderlichen Befugnissen zur effektiven Wahrung und Durchsetzung Ihrer Rechte aus.Strafprozessvollmacht
Das Mandatsverhältnis kommt erst nach schriftlicher Bestätigung der Mandatsübernahme durch uns zustande.


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