Rechtsanwaltskanzlei
Jan Schulz

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Strafrecht

"Verteidigung ist Kampf. Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates, die dem Auftrag zur Verfolgung von Straftaten zu genügen haben."

(Hans Dahs, Handbuch des Strafverteidigers) 

 

  • Sie haben eine polizeiliche, staatsanwaltliche oder gerichtliche Vorladung als Beschuldigter oder Zeuge erhalten?
  • Sie wurden "nebenbei" von einem Polizeibeamten zu einem Vorfall befragt?
  • Sie wurden informiert, dass gegen Sie eine Strafanzeige erstattet wurde?
  • Ihre Wohnung oder Ihr Büro wurden durchsucht?
  • Sie haben eine Anklage oder einen Strafbefehl erhalten?

Im Strafverfahren bringt der Staat gegen persönliche Freiheit und Vermögen des einzelnen seine Machtmittel mit einer Wucht zum Einsatz wie in keinem anderen Bereich des gesellschaftlichen Lebens. Freiheit, Vermögen und nicht zuletzt gesellschaftliches Ansehen - in keinem anderen Rechtsgebiet greift der Staat so massiv und extrem in die Rechte des Bürgers ein wie im Strafrecht.

Die Weichen für das weitere Verfahren werden frühzeitig gestellt. Je früher der Anwalt Sie beraten kann, desto eher kann er verhindern, dass Sie schwerwiegende Fehler - mit zumeist gravierenden Folgen - machen, die sich später unter Umständen nicht mehr korrigieren lassen. 

  • Machen Sie keine Aussage ohne Anwalt!
  • Berufen Sie sich auf Ihr Schweigerecht! 
  • Lassen Sie sich auf keinen Fall in scheinbar harmlose Gespräche mit der Polizei verwickeln! 

Wir nehmen zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte und können Sie sodann hinsichtlich der optimalen Verteidigungsstrategie sowie des weiteren Vorgehens beraten.

Gegebenenfalls kann ein Strafverfahren noch ganz abgewendet oder belastenden Zeugenaussagen vorgebeugt werden.

Wir sorgen unter Ausschöpfung aller rechtlich zulässigen Mittel dafür, dass Ihre Rechte bestmöglich gewahrt und durchgesetzt werden.

Die Kanzlei übernimmt - bundesweit, in allen Instanzen und in jedem Verfahrensstadium - Ihre Verteidigung 

  • in Jugendstrafsachen
  • in Betäubungsmittelstrafsachen
  • bei Vermögens- und Eigentumsdelikten (Raub, Diebstahl, Betrug)
  • bei Sexualdelikten
  • bei Körperverletzungsdelikten
  • in Steuerstrafsachen
  • bei Kapitaldelikten  

Gerade im Strafrecht ist häufig die schnelle und unkomplizierte Kontaktaufnahme und Hilfe von besonderer Bedeutung. Unsere auf Strafrecht spezialisierte Kanzlei bietet Ihnen daher für Notfallsituationen wie der Festnahme oder Wohnungsdurchsuchungen grundsätzlich eine umfassende Erreichbarkeit.
Notruf in Strafsachen: 0178 286 1111    


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